E-Rechnungen
E-Rechnung
In Italien und in Deutschland ist das Legen von E-Rechnungen bereits seit 01.01.2025 Pflicht. In Österreich ist die endgültige Einführung der E-Rechnung erst 2028 vorgesehen, bis dahin wird schrittweise an der Einführung und Umsetzung gearbeitet.
Bereits in Kraft ist die Verpflichtung eine E-Rechnung zu legen, wenn der Rechnungsempfänger eine öffentliche Einrichtung ist – zum Beispiel Gemeinden und Behörden. Über das Unternehmerserviceportal (USP) kann der Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung hergestellt werden. Nach einer Registrierung am USP kann man dieses kostenfrei nutzen. Neben der Möglichkeit sehr einfach eine E-Rechnung zu erstellen und versenden, gibt es auch noch weitere Services für Unternehmen.
Für die Registrierung im USP benötigen Einzelunternehmen eine Austria-ID. Der Unternehmer kann im Portal dann weitere Personen bevollmächtigen, bestimmte Aufgaben zu erledigen.
Für die E-Rechnung wurde ein eigener Menüpunkt eingerichtet – die Erstellung der Rechnung erfolgt über ein Formular, wo alle notwendigen Daten für eine Rechnungserstellung abgefragt werden. Wichtig ist, dass der Rechnungsersteller vom Rechnungsempfänger eine Auftragreferenz und eine Lieferantennummer erhalten hat. Nach Ausfüllen des Formulars kann diese direkt aus dem USP versendet werden. Es sind keine weiteren Schritte nötig.
Für die Buchhaltung ist es wichtig, dass die E-Rechnung ebenfalls bei den Ausgangsrechnungen erfasst bzw. abgelegt wird. Wenn viele E-Rechnungen gelegt werden, kann die Einführung eines eigenen Nummernkreises sinnvoll sein.
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