Innovation und Digitalisierung für Klein-und Mittelbetriebe
Innovation und Digitalisierung für Klein-und Mittelbetriebe
Die Steierische Wirtschaftsförderung (SFG) hat zur Stärkung der Regionen ein Programm ins Leben gerufen, das Investitionen und Digitalisierung bei Nahversorgern fördert (Lebens!Nah).
Voraussetzung für beide Bereiche der Förderung ist, dass die Klein- oder Kleinstbetriebe mit Sitz in der Steiermark Nahversorger sind. Unter Nahversorger im Sinne der SFG fallen alle Betriebe, die Güter oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten und mehr als 50 % ihres Umsatzes mit Privatpersonen erwirtschaften (zB. Handwerksbetriebe, Bäckereien uä). Hotel- und Gastgewerbe sowie landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen.
Gefördert werden Investitionen in neue Anlagen, Büro-und Geschäftsausstattung sowie bauliche Maßnahmen. Im Bereich der Digitalisierung werden unter anderem die Errichtung eines Online Shops oder die Erstellung einer Website gefördert, aber auch innerbetriebliche Maßnahme wie die Umstellung auf eine elektronische Zeiterfassung.
Die Minimalsummen bei den einzelnen Projekten sind unterschiedlich – im Bereich der Digitalisierung reichen € 3.000,00 als Projektvolumen, im Bereich der Investitionen ist ein Volumen von mindestens € 20.000,00 erforderlich. Auch die Förderungen selbst sind unterschiedlich hoch und es gibt maximale Fördersummen.
Wichtig ist zu beachten, dass der Förderantrag vor Projektbeginn eingereicht werden muss (über das Portal der SFG)- das Einholen von Kostenvoranschlägen ist erlaubt, nicht aber die Bestellung. Die Förderung wird erst nach Beendigung des Projektes ausbezahlt.
Erscheinungsdatum:
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