Vorschau Sozialversicherungswerte und Pensionsanpassung 2026
Sozialversicherungswerte & Pensionsanpassung 2026
2026 bringt wichtige Änderungen in der Sozialversicherung und eine besondere Regel zur Pensionserhöhung. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie übersichtlich und verständlich zusammengefasst – damit Sie frühzeitig planen können.
1. Neue SV-Werte 2026 auf einen Blick
Höchstbeitragsgrundlagen (ASVG):
- monatlich: € 6.930
- Sonderzahlungen (13./14. Gehalt): € 13.860
Für Selbständige (GSVG/BSVG):
- monatlich: € 8.085
Aufwertungszahl 2026: 1,073 → dient zur Anpassung wichtiger Grenzen und Werte
Pensions-Anpassungsfaktor 2026: 1,027 → würde normalerweise für Pensionen gelten – 2026 jedoch nicht.
2. Pensionserhöhung 2026: Sonderregel statt Standardanpassung
Für das Jahr 2026 hat der Gesetzgeber eine abweichende Erhöhungsregel beschlossen:
- Pensionen bis € 2.500 / Monat steigen um 2,7 %
- Pensionen über € 2.500 / Monat steigen um € 67,50
Damit werden insbesondere kleinere und mittlere Pensionen stärker erhöht.
Diese Regel gilt für alle Systeme: Arbeitnehmer:innen, Selbständige, Bauern und Beamt:innen.
3. Wie wird die Erhöhung berechnet? Kurz & klar
Damit es für alle Systeme einheitlich bleibt, zählt:
- Ausgangspunkt ist immer die Pension im Dezember 2025
- Erhält jemand mehrere Pensionen, wird jede Pension anteilig erhöht
Nicht dazugerechnet werden z. B.:
- Kinderzuschüsse
- Ausgleichszulage
- befristete Pensionen, die 2025 enden
Damit soll die Anpassung fair, nachvollziehbar und systemübergreifend gleich erfolgen.
4. Vergleichswerte aus der alten Rechtslage
Diese Werte haben heute nur Orientierungsfunktion, zeigen aber die Größenordnung:
- alte HBGL (Durchrechnungszeitraum 15 Jahre): € 6.501,90
- neue HBGL 2026 (Durchrechnungszeitraum 38 Jahre - 2026): € 5.845,64
- angenäherte „Höchstpension“ (38 Jahre – 2026): € 4.676,52
Hinweis
Alle Informationen basieren auf dem Pensionsanpassungsgesetz 2026 (BGBl I Nr. 72/2025) und den aktuell kommunizierten Werten der Sozialversicherung. Änderungen durch spätere Verordnungen sind möglich.
Quellen:
(RIS): BGBl. I Nr. 72/2025 – Pensionsanpassungsgesetz 2026, veröffentlicht am 3. November 2025
https://ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2025_I_72/BGBLA_2025_I_72.html
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.