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Steuerberater für Kryptowährungen und Kapitalvermögen

Kapitalvermögen und insbesondere Kryptowährungen stellen steuerlich anspruchsvolle Themen, sowohl für Unternehmer als auch für Privatpersonen dar. Seit der Einführung der neuen Besteuerungsregeln für Krypto-Assets in Österreich ist es entscheidend, Transaktionen korrekt zu erfassen und steuerlich richtig einzuordnen. Als Steuerberater unterstützen wir dabei steuerpflichtige Vorgänge, Verlustverrechnung, Haltefristen sowie die Behandlung von Kapitalerträgen strukturiert zu managen. Unser Team hilft bei der Deklaration von Bitcoin, Ethereum & weiteren Kryptowährungen, begleitet fachlich fundiert, klar verständlich und ohne unnötige Komplexität bei der steuerlichen Planung und sorgt für Sicherheit in der Umsetzung.

Kapitalvermögen & Kryptowährungen: Ein Überblick

Kapitalvermögen umfasst klassische Erträge wie Zinsen, Dividenden oder realisierte Gewinne aus Wertpapieren. Aber seit dem Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung auch laufende Erträge und Realisierungsgewinne aus Kryptowährungen. Damit werden viele Krypto-Transaktionen steuerlich ähnlich behandelt wie traditionelle Kapitalanlagen. Für Unternehmer wie Privatpersonen bedeutet das: Jede Bewegung, vom Tausch über das Staking bis zum Verkauf, kann steuerliche Folgen auslösen.

Unsere Steuerkanzlei unterstützt bei der Einordnung dieser Vorgänge, analysiert steuerliche Risiken und stellt sicher, dass die Dokumentation vollständig und prüfungssicher erfolgt. Auf Basis der österreichischen Rechtslage erarbeiten wir für jede Situation die passende steuerliche Strategie.

Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich

Die österreichische Besteuerung von Kryptowährungen unterscheidet heute zwischen Alt-Bestand und Neu-Bestand, zwischen laufenden Erträgen und realisierten Gewinnen sowie zwischen privaten und betrieblichen Vorgängen.

Besonders relevant:

  • Neu-Krypto wird als Kapitalvermögen behandelt und unterliegt in der Regel dem Sondersteuersatz von 27,5 %.
  • Alt-Krypto (vor 1.3.2022 erworben) bleibt bei Verkäufen nach Ablauf der Spekulationsfrist weiterhin steuerfrei.
  • Staking- und Lending-Erträge gelten als laufende Kapitalerträge.
  • Tausch von Krypto in Krypto kann steuerpflichtig sein.

Die korrekte Erfassung dieser Transaktionen setzt ein detailliertes Verständnis der steuerlichen Grundlagen voraus. Wir unterstützen Klienten dabei, die jeweiligen Vorgänge exakt zuzuordnen und steuerlich richtig zu deklarieren.

Krypto-Assets im betrieblichen Bereich

Für Unternehmer gelten differenzierte Regelungen:

Krypto-Assets im Betriebsvermögen werden bilanziell erfasst und unterliegen besonderen Bewertungsvorschriften. Gewinne können im Rahmen der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer relevant sein. Außerdem spielen Aspekte wie Umsatzsteuer, Mitarbeiterauszahlungen in Krypto oder Krypto als Zahlungsmittel eine Rolle.

Wir stellen sicher, dass diese Fälle korrekt abgebildet werden: inklusive Dokumentation, steuerlicher Planung und Abstimmung mit der Finanzverwaltung.

Wie wir Sie unterstützen:

  • Analyse sämtlicher Transaktionen (Wallets, Börsen, DeFi, Staking, Lending)
  • Einordnung in steuerpflichtige und steuerneutrale Vorgänge
  • Erstellung einer vollständigen, finanzamtkonformen Dokumentation
  • Unterstützung bei der Steuererklärung für Kapitalvermögen und Alternativfälle
  • Ermittlung steuerlicher Optimierungspotenziale
  • Prüfung von Verlustverrechnungen
  • Beratung bei betrieblichen Krypto-Prozessen
  • Begleitung bei Finanzamtsanfragen und steuerlichen Prüfungen

Durch das Zusammenspiel aus steuerlicher Expertise und technischem Know-how schaffen wir für Unternehmer und Privatpersonen Klarheit: Unabhängig davon, wie komplex die Krypto-Vorgänge sind.

FAQ – Kapitalvermögen und Kryptowährungen

Ihr Ansprechpartner
Lukas Elias Kremser Angeringer Steuerberatung GmbH Grazerstraße 3 8580 Köflach Steiermark AT
Lukas Elias Kremser, Steuerberater-Berufsanwärterin, Köflach

Sie haben Fragen zu Kapitalvermögen oder Kryptowährungen?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Implementierung der steuerlichen Komponente in Ihre Anlagestrategie und helfen Ihnen bei der Optimierung der Abgabenlast.

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