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CO2 Prämie für Elektrofahrzeuge

Elektro-Autobesitzer schützen nicht nur das Klima, sondern verdienen jetzt auch bares Geld mit ihrer
THG Quote.

 


Mit der gesetzlichen Neuregelung der Kraftstoffverordnung aus November 2022 haben Anbieter und Nutzer von Elektromobilität die Möglichkeit, ihre sogenannte „THG Quote“ zu verkaufen und eine CO2- Prämie zu erhalten (tlw. auch ePrämie oder THG-Prämie genannt). Völlig unabhängig und zusätzlich zu anderen Elektrofahrzeugförderungen.


Das funktioniert, weil Mineralölkonzerne zu immer stärkeren Einsparungen von Treibhausgasen verpflichtet sind und Elektro-Autobesitzern Treibhausgas-Einsparungen abkaufen. Das heißt, man bekommt Geld für eingespartes CO2 durch das Laden von Strom.
Für das Prämienjahr 2024 sind bereits Anmeldungen bei den Anbietern möglich. Um eine ePrämie zu erhalten, registrieren Sie sich bei einem Anbieter Ihrer Wahl, zum Beispiel: ÖAMTC, epuls, InstaDrive, Quotlix, CleanFuture, etc.
Beim Erstantrag sind einige wenige Daten anzugeben, auch der Zulassungsschein ist hochzuladen. Abhängig vom Anbieter wird man in den Folgejahren automatisch verständigt und kann mit ein paar wenigen Klicks die Prämie neuerlich beantragen.

Es gibt zwei Arten von Prämien:
1. eine fixe Prämie: Hier beträgt die Auszahlung etwa 350 bis 400 Euro.
2. eine variable Prämie: Hier ist ein höherer Betrag möglich.

Allerdings muss man für die Beanspruchung der variablen ePrämie die an nicht öffentlichen Ladepunkten bezogene Strommenge nachweisen. Für die bezogene Menge an öffentlichen Ladestationen erhält man keine ePrämie, da hier der Ladestellenbetreiber prämienberechtigt ist. Es sind sowohl Privatpersonen als auch Einzelunternehmer und Kapitalgesellschaften als Besitzer eines Elektrofahrzeuges antragsberechtigt. Für Plug-In-Hybride gibt es nur die Möglichkeit der variablen Prämie mit dem Nachweis des Bezuges der Strommenge an nicht öffentlichen Ladepunkten.
Die Prämie für Fahrzeuge im Privatvermögen ist steuerfrei, für betriebliche Fahrzeuge ist sie steuerpflichtig.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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